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Deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung erworben werden, obwohl sie nicht immer automatisch durch Abstammung erworben wird. Bitte überprüfen Sie die nachstehenden Fälle und verweisen Sie auf den Abschnitt, der für Ihren Einzelfall gilt.

Wenn Sie wahrscheinlich automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, können Sie einen Passtermin buchen. Für weitere Informationen gehen Sie bitte zu Pässe.

I., Geburt verheirateter Eltern

Mein Vater war zum Zeitpunkt meiner Geburt Deutscher. Sie haben wahrscheinlich automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.

Meine Mutter war zum Zeitpunkt meiner Geburt Deutsche.

Ich wurde am oder nach dem 1. Januar 1975 geboren.

Sie haben wahrscheinlich automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.
Meine Mutter war zum Zeitpunkt meiner Geburt Deutsche. Ich wurde vor dem 1. Januar 1975 geboren.,

Sie werden wahrscheinlich nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, aber Sie könnten für eine diskretionäre Einbürgerung berechtigt sein.

Bitte gehen Sie zu Renaturierung und Einbürgerung

II. Geburt unverheirateter Eltern

Meine Mutter war zum Zeitpunkt meiner Geburt Deutsche. Sie werden wahrscheinlich die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch erworben haben.,

Mein rechtmäßiger Vater war zum Zeitpunkt meiner Geburt Deutscher.

Ich wurde am oder nach dem 1. Juli 1993 geboren.

Sie werden wahrscheinlich die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch erworben haben.

Mein rechtmäßiger Vater war zum Zeitpunkt meiner Geburt Deutscher.

Ich wurde vor dem 30. Juni 1993 geboren.

Sie werden wahrscheinlich nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, aber Sie könnten für eine diskretionäre Einbürgerung berechtigt sein.,

Please go to Renaturalisation and discretionary Naturalisation

III., Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern

(§4 Absatz 4 Satz 1 und 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes)

Im Ausland geborene Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an, wenn ihre deutschen Eltern nach dem 31.Dezember 1999 selbst im Ausland geboren wurden und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes gewöhnlich im Ausland wohnten, sofern diese Kinder bei der Geburt eine andere Staatsangehörigkeit erwerben.,

Kinder, die in diese Kategorie fallen, können rückwirkend von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn ihre Eltern die Geburt vor dem ersten Geburtstag des Kindes bei den deutschen Behörden anmelden. Weitere Informationen zur Geburtsregistrierung finden Sie hier. Dazu müssen sie beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsmission beantragen, dass die Geburt ihres Kindes in das Geburtenregister aufgenommen wird. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt unten.

Fallstudie

Mr A zieht 1999 zu Arbeitszwecken nach Spanien., Seine Tochter Klara wird dort am 1. Februar 2000 geboren. Die Familie kehrt einige Jahre später nach Deutschland zurück. 2018 trifft Klara einen amerikanischen Staatsbürger und zieht mit ihm in die USA. Ihr Sohn wird am 1. Januar 2020 in den USA geboren. Obwohl seine Mutter Deutsche ist, erwirbt er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an, da er die US-Staatsbürgerschaft erwirbt, weil er in den USA geboren wurde. Um die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind zu erlangen, müssten Klara oder der Vater beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsmission beantragen, die Geburt ihres Kindes zu registrieren., Wenn der Antrag rechtzeitig und mit allen erforderlichen Belegen eingereicht wird, kann dem Kind auf Antrag ein deutscher Pass ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie: Alle Deutschen (Expats und Auswanderer), die im Ausland geboren wurden und im Ausland gebären, unabhängig vom Grund oder der Dauer ihres Aufenthalts im Ausland, müssen sich dieser Regel bewusst sein.,

Klicken Sie hier für weitere Informationen

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt auf deutschem Territorium

Ein Kind, das am oder nach dem 1. Januar 2000 in Deutschland geboren wurde, um nichtdeutsche Eltern zu sein, kann unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben:

  • Mindestens einer der ausländischen Elternteile muss mindestens acht Jahre lang dauerhaft in Deutschland wohnhaft gewesen sein und – für Kinder, die am oder nach dem 28.August 2007 geboren wurden – muss der Elternteil auch einen unbefristeten Urlaub haben, um in Deutschland zu bleiben.,

Kinder ausländischer Eltern, die vor dem 1. Januar 2000 in Deutschland geboren wurden, haben keine deutsche Staatsbürgerschaft erworben und können rückwirkend keine Staatsbürgerschaft beantragen.,

Wenn Sie nach diesen Bestimmungen Deutsch sind, erhalten Sie nach Vollendung des 21.Lebensjahres ein Schreiben der zuständigen Behörde, in dem Sie aufgefordert werden, zu erklären, ob Sie die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft behalten möchten (sogenanntes „opting procedure“, § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes), es sei denn

  • Sie sind seit acht Jahren in Deutschland gewohnt,
  • Sie haben sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht,
  • Sie besitzen einen Schulabschluss oder haben eine Berufsausbildung abgeschlossen. ausbildung in Deutschland.,

Sie sind vom Opting-Verfahren ausgenommen, wenn Sie neben der deutschen Staatsbürgerschaft nur die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes oder der Schweiz besitzen.

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat

Ausländische Frauen, die zwischen dem 1. April 1914 und dem 31.

Ausländische Frauen, die zwischen dem 1. April 1953 und dem 31. Dezember 1969 eine deutsche Staatsbürgerin geheiratet haben, könnten unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben.,

Wenn dies auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in London oder das Generalkonsulat in Edinburgh.

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Adoption

Wenn Sie am oder nach dem 1. Januar 1977 von mindestens einem deutschen Staatsbürger unter 18 Jahren legal adoptiert wurden, sind Sie deutscher Staatsbürger. Wenn die Adoption außerhalb Deutschlands erfolgte, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Wenn dies auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in London oder das Generalkonsulat in Edinburgh.,

Deutsche Staatsbürgerschaft auf einer anderen Basis

Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gelten in der Regel auch als Bürger der wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland. Deutsche Minderheiten in Mittel-und Osteuropa haben unter bestimmten Umständen während des Zweiten Weltkriegs möglicherweise auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Wenn dies auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in London oder das Generalkonsulat in Edinburgh.

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